Die Ausgangslage

Einmal Kiesgrube – immer Kiesgrube?
Im Jahr 2006 wurde publik, dass der Kanton Zürich in unserer Gemeinde Lindau, nämlich in Tagelswangen, eine Kiesgrube vorsieht. Betroffene Bürger taten sich zu einer Interessengemeinschaft (IG) zusammen und entdeckten eine Reihe von Ungereimtheiten im entsprechenden Richtplaneintrag. Die zahlreichen Eingaben in der Vernehmlassungsphase blieben unbeachtet und der Richtplan wurde im November 2009 genehmigt. Daraufhin erhob die Gemeinde Lindau gegen den Passus Kiesgrube Tagelswangen Beschwerde beim Bundesgericht – und gewann.
Neuer Richtplan aus dem Hut gezaubert
War das Kiesgrubenprojekt in Tagelswangen nun abgeschrieben? Keineswegs. Der Kantonsrat trat nur wenige Monate später mit einer neuen Richtplanrevision an die Öffentlichkeit – darin enthalten wiederum der Kiesabbau in Tagelswangen. Zu den von der Gemeinde Lindau geäusserten Bedenken wurde auf den späteren Gestaltungsplan verwiesen, da die Einwände auf Ebene des Richtplanes als «sachfremd» angesehen würden.
Verstoss gegen Treu und Glauben
Bereits ab 1971 wurde in Tagelswangen vier Jahre lang Kies abgebaut. Das Material diente dem Bau der A1 und der Oberlandautobahn. 1980 hätte die Grube wieder aufgefüllt sein sollen, was erst Jahre später gelang. Die Zusicherung des Kantons, dass nach Beendigung der Grube für die A1 nie wieder eine Kiesgrube in Tagelswangen betrieben werde, erwies sich als Schall und Rauch.